Allgemeine Geschäftsbedingungen
Trade Service Center (TSC)
Majid Taheri
Gerhard-von-Rad-Str. 8
90425 Nürnberg
E-Mail: info@tscenter.de
§ 1 Geltungsbereich
(1) Alle Angebote, Lieferungen, Dienstleistungen und Vermittlungsleistungen der Trade Service Center (TSC) (nachfolgend „TSC“ genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Dies gilt für alle Warenarten (unabhängig davon, ob es sich um Konsumgüter, Maschinen, Industrieanlagen oder andere Produkte handelt) im internationalen sowie nationalen Import- und Exportgeschäft.
§ 2 Vermittlungsvergütung und gestaffelte Mindestprovision
(1) Für die Vermittlung und Abwicklung von Warenlieferungen berechnet TSC eine Vergütung auf Basis des tatsächlichen Warenwerts (IST-Preis), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Die Vergütung staffelt sich nach dem Auftrags- bzw. Warenwert wie in der folgenden Übersicht aufgeführt:
| Warenwert (IST-Preis) | Provision / Mindestbetrag |
|---|---|
| Bis zu 50.000 € | 6 % des IST-Preises (mindestens 2.500 €) |
| Bis zu 100.000 € | 5 % des IST-Preises |
| Bis zu 250.000 € | 4 % des IST-Preises |
| Bis zu 500.000 € | 3,5 % des IST-Preises (mindestens 5.000 €) |
| Ab 500.000 € | Individuelle Vereinbarung (mindestens 3 %) |
(3) Unterschreitet die prozentuale Berechnung des jeweiligen Auftrags den in der Staffel festgelegten Mindestbetrag, greift automatisch der genannte Mindestbetrag als pauschale Aufwands- und Vermittlungsvergütung. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (bzw. bei internationalen Exporten entsprechend den geltenden steuerlichen Bestimmungen).
§ 3 Vor-Ort-Service, Begutachtung und Aufwandspauschale
(1) Wünscht der Kunde eine Vor-Ort-Besichtigung, Begutachtung, technische Prüfung oder Beratung (z. B. von Maschinen, Anlagen oder sonstigen Handelsgütern) durch TSC oder beauftragte Experten, wird hierfür eine Aufwandspauschale berechnet.
(2) Die Höhe der Tagespauschale (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und Reisekosten/Spesen), gemessen ab dem Standort Nürnberg (90425), staffelt sich wie folgt:
| Einsatzort / Umkreis ab Nürnberg | Tagespauschale |
|---|---|
| Umkreis bis zu 250 km | 350,00 € pro Einsatztag |
| Über 250 km / bundesweit / international | 500,00 € pro Einsatztag |
(3) Kommt es im Anschluss an den Vor-Ort-Termin innerhalb von 3 Monaten zu einem erfolgreichen Geschäftsabschluss / Hauptauftrag über die vermittelte Ware oder Leistung, wird die gezahlte Aufwandspauschale (maximal ein Tagessatz) vollständig auf die anfallende Vermittlungsvergütung bzw. den Kaufpreis angerechnet.
§ 4 Zahlungsbedingungen & Abwicklung
(1) Rechnungen der TSC sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Bei internationalen Transaktionen erfolgen Zahlungen über die vereinbarten und abgesicherten Zahlungswege (z. B. Akkreditiv / Letter of Credit oder gesicherte Vorkasse), sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.
§ 5 Haftung und Gewährleistung
(1) TSC haftet im Rahmen seiner Tätigkeit als Handels- und Vermittlungsgesellschaft nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für die Beschaffenheit, Mängelfreiheit oder Funktionalität der durch Dritte gelieferten Waren (wie Maschinen, Anlagen oder Produkte) übernimmt TSC – vorbehaltlich eigener direkter Lieferungen – keine Haftung über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus.
§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Nürnberg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.